DAN Küchen Design ist jetzt finehouse. Warum und wieso, lesen Sie hier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes und somit natürliche und juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von einem Vertreter unseres Unternehmens ausdrücklich anerkannt und bestätigt wurden. Selbiges gilt für Nebenabreden zum Vertragsinhalt

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Unser Unternehmen ist binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der schriftlichen Bestellung des Kunden zur Auftragsannahme berechtigt. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen Bestätigung eines Vertreters unseres Unternehmens. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel- und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterwaren bzw. abgelängtes Holz, werden generell nicht akzeptiert.

Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, werden wir ihn davon binnen angemessener Frist verständigen und um entsprechende Weisung binnen einer von unserem Unternehmen festzulegenden angemessenen Frist ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung gelten die gesetzlichen Folgen. Soweit Errichtungsgegenstände aus Holz gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß der Einrichtungsgegenstände nicht mindern. Auch handelsübliche geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.

3. PREIS

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben zu verstehen.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / VERZUGSZINSEN

Wir behalten uns vor, maximal 50% der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung der Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bank- oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere Forderung erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen trägt der Kunde. Der Käufer kann, abgesehen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens, gegen uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden, oder konnexe Gegenforderungen darstellen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, welche im Unternehmergeschäft schriftlich erfolgen muss. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen von Unternehmenskunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

5. VERTRAGSRÜCKTRITT

Bei begründetem Interesse sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Wurde mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, sind wir berechtigt, bei Verzug mit bloß einer Rate von 6 Wochen nach Androhung des Terminverlustes unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei unberechtigtem Vertragsrücktritt des Kunden, sind wir berechtigt, den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Falle des Rücktrittes des Verkäufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen

geltend.

6. MAHN- UND INKASSOSPESEN

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des verschuldeten Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

7. LIEFERUNG, TRANSPORT, ANNAHMEVERZUG

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Ausliefertag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein Branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lager- gebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. 

8. LIEFERFRIST

Die angegebenen Liefertermine sind nur als ungefähr zu betrachten. Die Festlegung von Fixterminen bedarf zur Wirksamkeit einer Vereinbarung. 

9. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für Verkäufe ist der Sitz unseres Unternehmens.

10. SCHADENERSATZ

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht, weiters nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen. Die in diesen Geschäftsverbindungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

11. EIGENTUMSVORBEHALT UND DESSEN GELTENDMACHUNG

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der

Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

12. FORDERUNGSABTRETUNGEN

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese recht- zeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in den offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde dies nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. 

13. GEWÄHRLEISTUNG

Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, sind sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, außer der Mangel wurde von uns oder einer uns zurechenbaren Person vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Gegenüber Verbrauchern iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

14. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass direkte und indirekte (z.B. Dampf) Wassereinwirkung an der Arbeitsplattenkante, auf den Fugen der Plattenverbindungen und im Bereich der Arbeitsplattenausschnitte zu Beschädigung der Kücheneinrichtung, insbesondere zum Aufquellen der Möbel führen kann. Für so entstandenen Schäden an Arbeitsplatten und Schränken wird keine Haftung übernommen.

Soweit wir die Planung und/oder Montage einer Einbauküche übernehmen, ist der Kunde verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z. B. schiefe Wände). Hierüber hat uns der Kunde unaufgefordert zu informieren, andernfalls für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen wird.

15. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren, österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.

16. DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG UND URHEBERRECHT

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.